Seelsorge in Institutionen (Heimen)
Für die Seelsorge in Institutionen sind Pfarrerinnen und Pfarrer beauftragt. Sie besuchen regelmässig die Bewohnerinnen und Bewohner, welche Besuche wünschen. Sowohl Pflegende wie auch Angehörige können die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer kontaktieren, um einen Besuch anzumelden.
Seelsorge begleitet Menschen in ihrem Fragen nach Sinn: Ihrem Fragen nach dem „Warum“ und dem „Wohin“. Die spirituelle Begleitung begrenzt sich nicht auf reformierte Christinnen und Christen, sondern wird allen zugedacht – in Achtung der Würde, der Biographie und der religiösen Prägung jedes Menschen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen der absoluten Schweigepflicht.